cleanpark Waschtechnik: Eine saubere Sache
Ein sauberes und gepflegtes Fahrzeug dient nicht nur der Sicherheit
und dem Werterhalt, sondern die Fahrzeugpflege ist außerdem
für circa die Hälfte der Fahrzeugbesitzer eine beliebte
Freizeitbeschäftigung. Immer werden noch viele Autos trotz
Verbotes mit ungeeignetem Gerät oder dem Gartenschlauch am
Straßenrand oder auf dem Grundstück gewaschen, mit
negativen Folgen für unsere Umwelt:
- unverhältnismäßig hoher Wasserverbrauch (bis
zu 500 l) bei Einsatz des Gartenschlauches.
- unkontrollierter, meistens überdosierter Einsatz von
Reinigungsmittel.
- das Waschwasser fließt unbehandelt in das öffentliche
Kanalnetz bzw. in das Erdreich.
Für die Gruppe der Selbstwäscher gibt es mit SB-Waschplatzanlagen
ein Angebot, welches die gesetzlichen Forderungen für eine
umweltschonende Autowäsche erfüllt:
- der Wasserverbrauch liegt aufgrund der eingesetzten Hochdrucktechnik
durchschnittlich nur bei circa 50 l je Autowäsche.
- die Dosierung der abscheidefreundlichen Reinigungsmittel erfolgt
ohne Einfluss des Kunden; sie ist standardisiert und der Abwasserbehandlung
angepasst.
- das Waschwasser durchläuft, entsprechend den Vorschriften,
einen Leichtöl- und Koaleszenzabscheider nach DIN 1999
sowie einen Schlammfang, bevor es in das öffentliche Kanalnetz
eingeleitet wird. Der überwiegende Teil der Schadstoffe
ist so bereits ausgefiltert, der anfallende Klärschlamm
wird von den Betreibern entsprechend den Vorschriften entsorgt.
- die Kohlenwasserstoffwerte im Abwasser liegen deutlich unter
dem bundesweit festgelegten Grenzwert von 20 mg/l.
SB-Waschplatzanlagen verbinden die Forderungen der Kunden nach
individuellen Waschmöglichkeiten und die des Gesetzgebers
in Bezug auf den Umweltschutz bei der Autowäsche in idealer
Weise: zum einen die professionelle Waschtechnik für die
individuelle Fahrzeugpflege, zum zweiten erfüllen die SB-Waschplatzanlagen
genau wie alle anderen gewerblichen Kfz-Waschanlagen auch die
gesetzlichen Vorschriften zur Abwasserbehandlung. Außerdem
schont die SB-Fahrzeugpflege aufgrund des besonders niedrigen
Wasserverbrauches mehr als jede andere Methode unsere wertvollen
Trinkwasservorräte.
REACH Kandidatenliste
Die Entwicklung der Informationspflicht nach §33 beobachten wir sehr genau. Sofort nach Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste am 28. Oktober 2008 haben wir Kontakt mit unseren Lieferanten aufgenommen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Auf Ergänzungen der Kandidatenliste reagieren wir zeitnah.
Einige der in der Kandidatenliste genannten Stoffe (SVHC) werden vielfältig
eingesetzt, vor allem DEHP als Weichmacher in Kunststoffteilen. Diese
Weichmacher können in von uns gelieferten Produkten noch enthalten sein, z.B. in
Elektrokabeln, Schläuchen, Rädern, Griffen und ähnlichen Teilen und Baugruppen.
Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch geht von diesen Stoffen keine Gefahr für die
Gesundheit und die Umwelt aus. Der Einsatz dieser Stoffe entspricht den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um aber möglichen Verboten zuvorzukommen,
sind wir bereits aktiv, diese Stoffe soweit technisch machbar zu ersetzen.
Für KÄRCHER-Reinigungsmittel können wir bereits heute bestätigen, dass keine Stoffe der Kandidatenliste Stand Juni 2010 enthalten sind.
Sollten Sie weitere Einzelheiten wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Umweltabteilung.
Herrn Axel Leschtar Tel. +49 7195/14-2804
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Frau Sandra Martin Tel. +49 7195/14-2831
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Wir informieren Sie gerne.